Volle Vergleichbarkeit der Angebote – Mehr Wettbewerb stärkt Bahnsektor – Umfassende Hilfe und Geld bei Verspätung
„Damit verbessern wir die Passagierrechte spürbar und machen die Eisenbahn besser: Erstmals wird es tatsächlich möglich sein, sich die schnellste, günstigste und beste Zugreise für ganz Europa auszusuchen. So werden endlich auch private Unternehmen für jeden Kunden sichtbar, echter Wettbewerb entsteht. Zusätzliche Premiere: Auch die Haftung bei Verspätungen oder Absage oder Problemen mit Anschlusszügen ist nun europaweit einheitlich geregelt. Eine meiner Hauptprioritäten konnten wir durchsetzen: Sämtliche Bestimmungen gelten auch für Regionalverbindungen. Für mich als leidenschaftlichen Eisenbahn-Fan und -Fahrer ist wichtig: Die Bahn wird durch die neuen Passagierrechte attraktiver. Das ist gut für Passagiere und Umwelt“, sagt Barbara Thaler, Verkehrssprecherin der ÖVP und stellvertretende Verkehrssprecherin der Europäischen Volkspartei im Europaparlament, zur heutigen abschließenden Bestätigung der neuen Eisenbahn-Passagierrechteim Plenum des Europaparlaments.
"Damit verbessern wir die Passagierrechte spürbar und machen die Eisenbahn besser!"
„Ein ganz zentraler Fortschritt ist es, dass Bahnunternehmen künftig alle relevanten Reisedaten und -preise an Webseiten liefern müssen, die alle Informationen von allen Anbietern auf einen Blick gegenüberstellen. Dadurch werden auch neue Plattformen entstehen. Das ist im Flugverkehr seit Langem völlig normal, jetzt bringen wir es auch auf die Schiene“, sagt Thaler. „Gibt es Verspätungen während der Fahrt, erhält der Reisende 25 Prozent des Ticketpreises für 60 bis 120 Minuten Verzögerung und 50 Prozent darüber hinaus. Neu und wichtig ist, dass Eisenbahnunternehmen auch haften, wenn vor Reiseantritt schon eine Verspätung von 100 Minuten oder mehr absehbar ist. Dann gibt es entweder den vollen Ticketpreis retour oder der Reiseanbieter muss eine alternative Weiterreise zum selben Preis organisieren – Schienenersatzverkehr, Verpflegung und allfällige Hotelkosten inklusive.“
„Dieses Leistungspaket im Falle der Verspätung vor dem Reiseantritt gilt ohne Ausnahme. Nur bei eindeutig außergewöhnlichen und nicht vorhersehbaren Katastrophen während der Reise, wie zum Beispiel Erdbeben, müssen Eisenbahnunternehmen die 25 bzw. 50 Prozent im Fall einer Reiseverzögerung nicht bezahlen. Nicht als solche Ereignisse höherer Gewalt gelten zum Beispiel Herbststürme, Überflutungen, Streik und sämtliche technische Ursachen oder Gebrechen“, erklärt Thaler.
„Die neuen Eisenbahn-Passagierrechte sind ein richtiger Schritt in eine bessere Zukunft für den Bahnsektor. Aus Österreich wissen wir: Auf Strecken, auf denen es Wettbewerb gibt, sinken die Preise. Das macht wiederum den gesamten Bahnsektor attraktiver“, schließt Thaler.