Volle Vergleichbarkeit der Angebote / Mehr Wettbewerb stärkt Bahnsektor / Umfassende Hilfe und Geld bei Verspätung
„Damit verbessern wir die Passagierrechte in der Eisenbahn spürbar: Erstmals wird es tatsächlich möglich sein, sich die schnellste, günstigste und beste Zugreise für ganz Europa auszusuchen. Damit werden endlich auch private Unternehmen für jeden Kunden sichtbar, echter Wettbewerb entsteht. Auch die Haftung bei Verspätungen oder Absage oder Probleme mit Anschlusszügen ist nun europaweit einheitlich geregelt. Eine meiner Hauptprioritäten konnten wir durchsetzen: Sämtliche Bestimmungen gelten auch für Regionalverbindungen. Das ist gut für die Bahn, die durch die neuen Passagierrechte attraktiver wird, gut für die Passagiere und gut für die Umwelt“, sagt Barbara Thaler Verkehrssprecherin der ÖVP und stellvertretende Verkehrssprecherin der Europäischen Volkspartei im Europaparlament zur heutigen Bestätigung der Einigung zwischen Europaparlament und Mitgliedstaaten („Trilogergebnis“) im Verkehrsausschuss des Europaparlaments.
„Ein ganz zentraler Fortschritt ist es, dass Bahnunternehmen künftig alle relevanten Reisedaten und -preise an Webseiten liefern müssen, die alle Informationen von allen Anbietern auf einen Blick gegenüberstellen. Das ist im Flugverkehr seit Langem völlig normal“, sagt Thaler. „Gibt es Verspätungenwährend der Fahrt, erhält der Reisende 25 Prozent des Ticketpreises für 60 bis 120 Minuten Verzögerung und 50 Prozent darüber hinaus. Neu und wichtig ist, dass Eisenbahnunternehmen auch haften, wenn vor Reiseantritt schon eine Verspätung von 60 Minuten oder mehr absehbar ist. Dann gibt es entweder den vollen Ticketpreis retour oder der Reiseanbieter muss eine alternative Weiterreise zum selben Preis organisieren – Schienenersatzverkehr, Verpflegung und allfällige Hotelkosten inklusive.“
"Ein Fortschritt für den gesamten Eisenbahnsektor"
„Dieses Leistungspaket im Falle der Verspätung vor dem Reiseantritt gilt ohne Ausnahme. Nur bei eindeutig außergewöhnlichen und nicht vorhersehbaren Katastrophen während der Reise wie zum Beispiel Erdbeben müssen Eisenbahnunternehmen die 25 bzw. 50 Prozent im Fall einer Reiseverzögerung nicht bezahlen. Nicht als solche Ereignisse höherer Gewalt gelten zum Beispiel Herbststürme, Überflutungen, Streik und sämtliche technischen Ursachen oder Gebrechen“, erklärt Thaler.
„Die neuen Eisenbahn-Passagierrechte sind ein richtiger Schritt in eine bessere Zukunft für den Bahnsektor. Aus Österreich wissen wir: Auf Strecken auf denen es Wettbewerb gibt, sinken die Preise. Das macht wiederum den gesamten Bahnsektor attraktiver“, schließt Thaler.Nach dem formellen Abschluss des EU-Gesetzgebungsverfahrens in den nächsten Wochen treten die neuen Regeln schon ab diesem Frühjahr Schritt für Schritt in Kraft.