"Bisher drehte sich die Debatte fast nur um die Entschädigung von 25 Prozent des Ticketpreises für Verspätungen zwischen 60 und 120 Minuten und 50 Prozent für Verspätungen darüber hinaus. Das galt bisher nur für die Fahrt selbst. Neu sind jetzt umfangreiche Leistungen, wenn der Zug schon vor der Abfahrt zu spät dran ist. Gibt es eine absehbare Verspätung von 60 Minuten oder mehr, muss das Eisenbahnunternehmen entweder den vollen Ticketpreis rückerstatten oder eine alternative Weiterreise zum selben Preis organisieren - Verpflegung und allfällige Hotelkosten inklusive", sagt Thaler.
Vergleichbarkeit der Angebote bringt Wettbewerb und stärkt den Eisenbahnsektor!
"Diese Leistungen gibt es jedenfalls, nur für Verspätungen während der Reise gibt es Ausnahmen für eng umrissene Ereignisse höherer Gewalt - wie Erdbeben, Terroranschläge oder Pandemien. Herbststürme, Überflutungen, Streiks und alle technischen Ursachen befreien Eisenbahnunternehmen nicht von der Rückerstattung", sagt Thaler. "Dieses Paket ist ein wichtiger Fortschritt für die Passagiere. Durch die Vergleichbarkeit der Preise bringen wir endlich richtigen Wettbewerb in den Personenverkehr auf der Schiene und stärken so den ganzen Eisenbahnsektor."
Das Plenum des Europaparlaments und die Verkehrsminister müssen den neuen Passagierrechten im Eisenbahnverkehr noch formell zustimmen. Ab nächstem Frühjahr treten die neuen Regeln Schritt für Schritt in Kraft.