„Wir brauchen mehr Transparenz bei den Großen und mehr Chancen zum Wachsen für die Kleinen. Nur mit fairen Wettbewerbsbedingungen im digitalen Binnenmarkt können unsere europäischen Klein- und Mittelbetriebe bestehen und europäische Spitzenunternehmen im Digitalbereich entstehen.
Für die Konsumenten bedeutet es zeitgemäßen Schutz beim Einkauf übers Internet“, sagt Barbara Thaler, ÖVP-Binnenmarktsprecherin im Europaparlament und Digitalunternehmerin, zur heutigen Präsentation des Digital Services Act und des Digital Market Act durch die EU-Kommission. Mit ihnen sollen die 20 Jahre alten Regeln für den elektronischen Handel und digitale Dienstleistungen im Binnenmarkt angepasst werden.
Was in einem analogen Geschäft erlaubt ist, muss auch online erlaubt sein!
„Der neue Digital Service Act wird den europäischen Binnenmarkt prägen. Das Ziel ist, für Waffengleichheit im Wettbewerb zu sorgen. Es kann nicht sein, dass große internationale Plattformen Milliardenumsätze in Europa machen, aber dann bei Problemen und Reklamationen nur sehr, sehr schwer erreichbar sind. Online-Plattformenmüssen transparenter und sicherer werden, denn sie gehören nicht erst seit der Corona-Pandemie zu unserem Alltag.
Ein gemeinsamer Binnenmarkt für digitale Dienstleistungen könnte ein zusätzliches Wirtschaftswachstum von bis zu 100 Milliarden Euro und 3,8 Millionen zukunftssichere neue Arbeitsplätze in Europa bringen. Wir können nicht nur die digitale Wirtschaft in Europa verbessern, sondern auch weltweite neue Standards setzen“, sagt Thaler.
Mehr Transparenz bei den Großen, mehr Chancen zum Wachsen für die Kleinen!
„Dafür müssen wir der enormen Marktkonzentration entgegenwirken, was hauptsächlich im Digital Market Act thematisiert wird. Der Markt für Online-Plattformen wächst in der EU zwar rasant, doch die sieben größten Unternehmen vereinen 69 Prozent davon. Mehr als 10.000 Plattformen, viele davon kleine Startups, teilen sich dagegen zwei Prozent der Branche. Das illustriert den Handlungsbedarf eindrücklich“, sagt Thaler.
„Grundsätzlich muss gelten: Was in einem analogen Geschäft erlaubt ist, muss auch online erlaubt sein. Und online darf nicht durchgehen, was im Geschäft verboten ist. Konsumenten müssen im Netz die gleichen Rechte und das gleiche Schutzniveau haben, wie offline“, schließt Thaler.Der neue DSA wird den Binnenmarkt prägen!MEP Barbara Thaler